Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Es ist in der Datenschutz-Grundverordnung enthalten. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht, jedoch wird vermehrt auf die Möglichkeiten des Missbrauchs durch den zunehmenden Internetverkehr reagiert. Die bei Ärzten seit jeher selbstverständliche Schweigepflicht, der alle Mitarbeiter in medizinischen Berufen unterworfen sind, ist heute wegen der vielfältigen Verarbeitungsgänge von Patientendaten, angefangen von Laboruntersuchungen über Arztbriefe, Krankenkassenanfragen und Abrechnungen und statistischen Erhebungen nicht mehr ausreichend. Ihre persönlichen Daten müssen nicht nur sicher aufbewahrt, sondern auch geschützt werden. Es sind daher zur Weitergabe besonders sichere Übertragungsformen und zertifizierte Abläufe vorgeschrieben. Für alle Formen der Datenverarbeitung und -weitergabe haben deshalb auch wir eine Datenschutzbeauftragte benannt, die alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen in unserer Praxis überprüft und einfordert.
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